Das Bundeskabinett hat die 6. Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) verabschiedet. Anlässlich des Kabinettbeschlusses erklärt Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee:
"Ich unterstütze ausdrücklich die Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Die Anpassung war notwendig und überfällig. Die HOAI musste im Interesse sowohl der Bauherren als auch der Planer praxisorientiert umgestaltet werden. Vor allem mussten Anreize zum kostengünstigen Bauen und zur Baukostenbegrenzung eingebaut werden. Das ist nun gelungen. Wir haben die HOAI vereinfacht, transparenter und flexibler gestaltet. Außerdem haben wir für die Architekten und Ingenieure eine pauschale Anhebung der Honorare um zehn Prozent herausgeholt. Gleichzeitig werden die Endwerte und vollständigen Leistungsbilder beibehalten. Das ist eine gute Nachricht. Ich bin dafür, dass die HOAI in einem weiteren Schritt inhaltlich weiter entwickelt wird. Aus den Anhörungen der Länder, der Kammern und Verbände wissen wir, dass es weitere Punkte für eine Aktualisierung der Leistungsbilder der HOAI gibt. Das müssen wir mit den Architekten und Ingenieuren besprechen."
Das Bundesbauministerium hat sich für die Verbände und Kammern in den Verhandlungen um die Novellierung stark gemacht. Der Prüfauftrag des Bundesrates und die Ziele der Koalitionsvereinbarung wurden damit umgesetzt. Die letzte Novellierung (5. Novelle) der HOAI liegt immerhin schon 14 Jahre zurück.
Wesentliche Änderungen sind unter anderem:
1. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansässigen Büros beschränkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen.
2. Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigem und marktgerechtem Kalkulieren.
3. Die seit fast 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben. Die Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der Bund 80 Millionen Euro, die Bundesländer 35 Millionen Euro und die Kommunen 175 Millionen Euro.
4. Der Entwurf enthält außerdem systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Millionen Euro im Hochbau).
5. Staatliche Preisvorgaben soll es künftig nur noch für "Planungsleistungen" geben. Die Honorare für "Beratungs- und Gutachterleistungen" unter die auch die Immobiliengutachter im Rahmen ihrer Preisgestaltung bei der Immobilienbewertung fallen, werden frei vereinbar.
6. Ein Bonus-Malus-Systems soll Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen schaffen.
7. Für Leistungen im Bestand kann ein Umbauzuschlag bis zu 80% vereinbart werden.